Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Die Auskunftei erteilt Wirtschaftsauskünfte nur an Kunden, die ein berechtigtes
geschäftliches Interessen gem. § 29 Abs. 2 BDSG glaubhaft gemacht haben.
Im Einzelfall ist die Auskunftei berechtigt, dieses Interesse nachzuprüfen.
2. Der Kunde darf die ihm übermittelten Daten gem. § 28 Abs. 4 BDSG nur für Zwecke nutzen, für die er die Daten erhalten hat. Die Weitergabe der Daten an Dritte und an den/die Beauskunfteten ist nicht zulässig. Für Verstöße haftet der Kunde. 3. Die Auskunftei und ihre Mitarbeiter erteilen die Auskünfte aufgrund sorgfältiger Ermittlungen, jedoch unter Ausschluss der Haftung und Gewähr, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 4. Preisvereinbarungen - auch im Zusammenhang mit Anfrageschecks - sind auf die
Dauer von 12 Monaten verbindlich. Danach hat die Auskunftei das Recht, gemäß
§ 315 BGB, die Preise einer etwa geänderten Marktlage und/oder Wirtschaftslage anzupassen. Anfrageschecks sind nicht übertragbar.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, Sitz der Auskunftei.
Essen, Stand 2009
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